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Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen, Hausärzte bzw. Allgemeinmediziner und Pädaudiologen aus. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss, da die Verordnung sonst ihre Gültigkeit verliert. Deshalb ist es sinnvoll, das Rezept erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.
Termine können Sie entweder telefonisch vereinbaren oder das Kontaktformular nutzen. Nutzen Sie diesen Weg bitte auch für Terminabsagen. Sollten wir gerade in einer Therapie sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter eingeschaltet, auf dem Sie Ihr Anliegen hinterlassen können. Wir rufen Sie umgehend zurück. Termine sind generell möglich von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr.
Der erste Termin, den Sie bei der Logopädin wahrnehmen, wird als "Anamnese" und "Diagnostik" – Termin genutzt. Das bedeutet, dass zunächst wichtige Daten erhoben werden, standardisierte Tests durchgeführt und die Therapeutin sich einen Überblick über das vorliegende Störungsbild verschafft. Die Dauer der Diagnostik ist patientenabhängig und bedarf im Schnitt 1 - 3 Therapiestunden. Nach diesen ersten Terminen werden, sofern eine Therapie notwendig ist, weitere Termine vereinbart. Die Therapeutin erstellt einen individuellen Therapieplan.
Beim Erstgespräch/Anamnese ist es wünschenswert, wenn Sie als Eltern oder Begleitperson dabei sind. Im weiteren Therapieverlauf kommen die Kinder dann alleine in den Therapieraum, während Sie in unserem Wartezimmer gemütlich Platz nehmen können. Am Ende jeder Stunde (5-10 Minuten) bekommen Sie berichtet, was gemacht wurde und was Sie daheim fortführen sollten.
Eine Unterbrechung darf nicht länger als 14 Tage sein, da sonst die Verordnung ungültig wird. Eine längere Unterbrechung bei Krankheit oder im Urlaubsfall muss der Krankenkasse gegenüber dokumentiert werden.
Wenn ein Termin nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagt wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. Bei kurzfristigeren Absagen verpflichten wir uns, Ihren reservierten Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bleibt bestehen, berechnen wir Ihnen privat eine Ausfallgebühr. Da auch wir Verständnis für kurzfristige Absagen haben, berechnen wir maximal die Hälfte des eigentlichen Kassensatzes und teilen uns somit die Kosten für den entstandenen Ausfall.
(Siehe dazu auch: Amtsgericht Ludwigsburg Urteil vom 23.Sep. 2003 – Az: 8 C 2330/03
und Amtsgericht Burgwedel Az: 7 C 360/16 )
Für Kinder unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung komplett.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, müssen eine Zuzahlung leisten. Für jede Verordnung müssen 10 € Verordnungsgebühr plus 10% vom Wert der Verordnung zugezahlt werden. Sie bezahlen den Betrag direkt an uns. Dieser wird uns von der jeweiligen Krankenkasse bei der Abrechnung wieder abgezogen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich hierfür von Ihrer Krankenkasse beraten.
Als Privatpatient schließen Sie zunächst mit uns einen Vertrag ab, bekommen von uns eine Privatrechnung und können diese anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ob und welche Kosten Sie erstattet bekommen, ist abhängig von Ihrem Versicherungsumfang.
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden logopädische Therapieeinheiten von 30, 45 oder 60 Minuten verordnet. Meist findet die logopädische Therapie 1 - 2 Mal in der Woche statt. Die Gesamtlänge einer Therapie ist unterschiedlich. Sie hängt mit dem Schweregrad des Störungsbildes und der Motivation des Patienten zusammen. Zudem gibt es von den meisten gesetzlichen Krankenkassen eine festgelegte maximale Stundenzahl für jedes Störungsbild, die nur in Absprache mit dem verordneten Arzt und der Krankenkasse überschritten werden darf.
Ja, sofern der Arzt sie verordnet, sind auch Hausbesuche möglich.